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Kündigung: Elternzeit für Jobwechsel nutzen – wie geht das?

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Wenn ein Baby da ist, ändert sich das ganze Leben. Damit Eltern zumindest beruflich vor Veränderungen sicher sind, schützt das Gesetz sie allerdings vor Kündigung. Elternzeit soll nach dem Willen des Gesetzgebers eine stressfreie Betreuung des Kindes garantieren – mit der Sicherheit, später wieder im alten Job arbeiten zu können. In den meisten Fällen klappt das auch. Manchmal zeigt sich aber während der Babypause, dass eine Rückkehr in die alte Firma nicht sinnvoll ist. Sei es, weil die Arbeitszeiten nicht mit der Kinderbetreuung zu vereinbaren sind, oder weil sich andere Alternativen für die Familie auftun.

Im Gegensatz zum Arbeitgeber haben Arbeitnehmer einen ganz legalen Anspruch auf Kündigung. Elternzeit wird hier behandelt wie das normale Arbeitsverhältnis, so dass auch die regulären Kündigungsfristen gelten. Zum Ende der Schutzfrist gibt es außerdem ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten. Wer nach der Familienpause in einem anderen Betrieb anfangen möchte, muss also 12 Wochen vor dem Ablauf der Elternzeit kündigen. Dabei ist es rechtlich egal, ob der Arbeitnehmer ganz von der Arbeit freigestellt ist oder eine Teilzeittätigkeit ausübt. Tipps zum genauen Vorgehen finden Interessierte auf dem Karriereportal staufenbiel.de.

Immer wieder gibt es Fälle, in denen junge Mütter mit Tricks aus der Firma gedrängt werden sollen. Wer den Eindruck hat, dass der Chef sich illegaler Mittel bedient, sollte unbedingt einen Anwalt einschalten. Um hier nicht gleich in hohe Vorkosten zu gehen, empfiehlt sich eine Anfrage auf Portalen wie justanswer.de, Rubrik Arbeitsrecht und Kündigung. Elternzeit und Elterngeld wurden zum Beispiel für Geburten ab Januar 2013 neu verfasst. Aktuelle Broschüren liefert das bmfsfj.de.


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